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Lohnbuchhaltung

für Unternehmen aus dem Ausland / Polen

Unternehmen, die in Deutschland Mitarbeiter einsetzen, müssen die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gemäß deutschem Recht vornehmen. Die korrekte Durchführung dieser Abrechnung muss gewährleistet werden.

Sie dürfen entscheiden, welche Leistungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung benötigt werden:
  • erstmalige Einrichtung der Lohnkonten und die Aufnahme der Stammdaten im Unternehmen:
    • Beantragen einer Betriebsnummer,
    • erstmalige Einrichtung der Firmendaten,
    • Eröffnung von Betriebskonten bei den Krankenkassen,
    • Vorbereiten von Einzugsermächtigungen bei der Krankenkasse und Finanzbehörde.

  • An- und Abmeldung eines Arbeitnehmers bei der Krankenkasse
  • Sofortmeldung an Deutsche Rentenversicherung
  • Antrag auf Erstattung der Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Anmeldung an die Berufsgenossenschaft
  • Mitwirkung bei Prüfungen des Finanzamtes, der Sozialversicherung oder Berufsgenossenschaft
  • Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltsabrechnung


Die Vergütung für Leistungen der Lohnbuch­haltung wird monatlich je abgerechneten Mitarbeiter berechnet und unterscheidet sich je nach folgenden Kriterien:
  • Abrechnung exklusive An- und Abmeldung,
  • Abrechnung inklusive An- und Abmeldung,
  • Abrechnung der Baubranche,
  • Abrechnung mit Kurzarbeit.
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