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Verlauf der Änderungen der Seite RekommunalisierungEnergieR


Version [1126]

Zuletzt bearbeitet am 2016-09-09 14:33:58 durch MarcinKrzymuski
Hinzugefügt:
((1)) Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung - hier insb. § 71 ThürKO
Dümke2015, S. 106.
((1)) Im Bereich {{du przepis="§ 46 EnWG"}}
Kommunen können nicht nur die Entgeltregelungen vorsehen, sondern auch z.B. Maßnahmen ihrer Energiepolitik (Anschluss- und Benutzungspflichten, Mitwirkung- und Informationspflichten usw. auch die erneuerbaren Energien, Effizienz usw. können hier mitgeregelt werden)


Version [1123]

Bearbeitet am 2016-09-09 14:05:13 durch MarcinKrzymuski
Hinzugefügt:
((1)) Umfang der staatlichen Verantwortung für die Energieversorgung
Dümke2015


Version [1122]

Bearbeitet am 2016-09-09 12:34:19 durch MarcinKrzymuski
Hinzugefügt:
((1)) Instrumente der Energiepolitik
Nach RodiEWeRK2016: Bauplanung und ggf. Bauordnung, Anschluss- und Benutzungszwang, Rolle als Kunde, Wegenutzungsverträge und Stadtwerke (wirtschaftliche Betätigung)
Zugleich als Schranken für weitere Betätigung der Kommunen


Version [1118]

Bearbeitet am 2016-09-09 11:11:00 durch MarcinKrzymuski
Hinzugefügt:
1) interkommunale Zusammenarbeit (Röhl2015, S. 5; Lichter2014, S. 12)
Lichter2014, S.
Nicht unbedingt - Lichter2014, S. 27 (grundsätzlich attraktiv, aber auch riskant -> nicht un unerhebliches Verlustrisiko)
Lichter2014, S. 38 (positive Arbeitsplatzeffekte in der Regel nicht zu erwarten)
Preise bei den kommunalen nur in geringen Fällen sind die niedrigsten (Lichter2014, S. 34).

Gelöscht:
1) interkommunale Zusammenarbeit (Röhl 2015, S. 5)


Version [1114]

Bearbeitet am 2016-09-08 15:41:38 durch MarcinKrzymuski
Hinzugefügt:
===== Rekommunalisierung im Bereich "Energie" =====

Gelöscht:
===== Rekommunalisierung =====
== politische Entscheidung mit rechtlichen Konsequenzen ==
((1)) Rekommunalisierung und TTIP/CETA
Ziel von Abkommen: Schaffung eines Binnenmarktes mit institutionellen Strukturen (Broß 2015, S. 10).
((2)) TTIP
Minister Gabriel erklärt aber TTIP für tot [[http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/gabriel-wirbt-fuer-kleines-ceta-und-erklaert-grosses-ttip-fuer-tot_id_5869427.html FOCUS Online]].
Am 16.9. soll ein Gipfel der Handelsminister der EU in Bratislava stattfinden. Danach sollen die Verhandlungen fortgesetzt oder gestoppt werden.
Gegen TTIP und [[http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf CETA]] wird erhoben, dass keine Rechtsgrundlage für den Beitritt zu einem solchen Binnenmarkt im GG vorhanden ist. Es ist auch keine gute Erfahrung mit bisherigen Abkommen (NAFTA) nachweisbar, insb. wurden keine Arbeitsplätze geschaffen, obwohl davon die Rede war. Im gegenteil, die Lage wurde verschlechtert.
Auch gegen die Klauseln zu Schiedsgerichtsbarkeit wird erhoben, dass sie Widerspruch in sich selbst sind. Privatpersonen sind keine Völkerrechtssubjekte und dürfen daher nicht gegen Staaten vorgehen. Die Expertengruppen stehen außerhalb der Rechtsordnung und damit wird - eigentlich nicht gewollter - Bundesstaat in den vertraglich vereinbarten Sachbereichen errichtet (Broß 2015, S. 21). Invesortenschutzklauseln verstoßen gegen allgemeine Rechtsgrundsätze einer rechtsstaatlich-demokratischen Rechtsordnung wie sie allen Vertragsstaaten und EU eigen ist (Broß 2015, S. 23). Dies folgt vor allem daraus, dass die ausländischen Unternehmer besser gestellt werden als die inländischen. Nach den Inforamtionen soll TTIP die Rekommunalisierung privatisierter Bereiche der Daseinsvorsorge unmöglich machen (sog. Standstill-Klausel - Die Standstill-Klausel besagt, dass nach einer Einigung der erreichte Status der Liberalisierung nicht mehr aufgehoben werden darf.). Das[[http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ttip,did=729266.html BMWi]] hält dies nicht für zutreffend.
((2)) CETA
Welche Bedeutung hat dies für die Rekommunalisierung? Nach [[http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/CETA/faqs.html BMWi FAQ]] finden aber sog. Sperrklinken- oder Ratchetklauseln im Bereich Daseinsvorsorge keine Anwendung. Rekommunalisierungen bleiben daher mit CETA möglich.
>>Sh. [[http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf CETA]], S. 122 ff (Chapter Seventeen); [[https://stm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160524_Nettesheim-CETA-Gutachten.pdf Nettesheim 2016]]>>


Version [1111]

Bearbeitet am 2016-09-03 22:33:51 durch WojciechLisiewicz
Hinzugefügt:
((1)) Hat tatsächlich die Rekommunalisierung stattgefunden?

Gelöscht:
((1)) Hat tatsächlich die Reckommunalisierung stattgefunden?


Version [1107]

Bearbeitet am 2016-08-30 15:47:11 durch MarcinKrzymuski
Hinzugefügt:
((2)) Erreichung ökologischer Ziele und Gestaltung der Energiewende vor Ort

((2)) Verbesserung der lokalen Wertschöpfung und stärkere Einbindung der örtlichen Marktpartner

((2)) Nutzung des kommunalwirtschaftlichen (steuerlichen) Querverbundes zur Finanzierung wichtiger örtlicher Aufgaben

((2)) Verbesserung der Einnahmesituation der Kommune

((2)) Demokratisierung der Energieversorgung und stärkere Ausrichtung auf das Gemeinwohl (Public value)
Hier insb.
Verbesserte Kommunikation und Offenlegung der Strategie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern
Finanzielle Bürgerbeteiligung durch Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente (z.B. Klimasparbriefe, Errichtung von Bürgersolar- und -windenergieanlagen, Bürgerfonds und Einbindung von Bürgergenossenschaften in die Eigentümerstruktur)
Einbindung in Lokale Agenda 21
Verbesserung des kommunalpolitischen Einflusses in Aufsichtsgremien
Einnahmen aus örtlicher Energieversorgung kommen ganz überwiegend der eigenen Bürgerschaft zugute und fließen nicht ab in die Hände fremder Geldgeber ([[http://wupperinst.org/uploads/tx_wupperinst/Stadtwerke_Sondierungsstudie.pdf Berlo & Wagner 2013]], S. 28-29)


((2)) Schaffung und Sicherung guter Arbeitsplätze vor Ort
TE AG hat bestimmt die Arbeitsplätze geschafft. Die Zahl der Mitarbeiter ist um mehr als 200 gestiegen.


((2)) Wahrnehmung sozialer Verantwortung bei der Energieversorgung


((2)) Ausrichtung der örtlichen Energieversorgung auf Qualitätswettbewerb statt Preiswettbewerb und Ausweitung ökoeffizienter Energiedienstleistungen


((2)) Realisierung von Kunden- bzw. Bürgernähe und Nutzung komparativer Vorteile wie z.B. der ausgeprägten örtlichen Problemlösungskompetenz


((2)) Realisierung von Synergien mit anderen Sparten
((2)) TTIP
Am 16.9. soll ein Gipfel der Handelsminister der EU in Bratislava stattfinden. Danach sollen die Verhandlungen fortgesetzt oder gestoppt werden.
Auch gegen die Klauseln zu Schiedsgerichtsbarkeit wird erhoben, dass sie Widerspruch in sich selbst sind. Privatpersonen sind keine Völkerrechtssubjekte und dürfen daher nicht gegen Staaten vorgehen. Die Expertengruppen stehen außerhalb der Rechtsordnung und damit wird - eigentlich nicht gewollter - Bundesstaat in den vertraglich vereinbarten Sachbereichen errichtet (Broß 2015, S. 21). Invesortenschutzklauseln verstoßen gegen allgemeine Rechtsgrundsätze einer rechtsstaatlich-demokratischen Rechtsordnung wie sie allen Vertragsstaaten und EU eigen ist (Broß 2015, S. 23). Dies folgt vor allem daraus, dass die ausländischen Unternehmer besser gestellt werden als die inländischen. Nach den Inforamtionen soll TTIP die Rekommunalisierung privatisierter Bereiche der Daseinsvorsorge unmöglich machen (sog. Standstill-Klausel - Die Standstill-Klausel besagt, dass nach einer Einigung der erreichte Status der Liberalisierung nicht mehr aufgehoben werden darf.). Das[[http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ttip,did=729266.html BMWi]] hält dies nicht für zutreffend.
((2)) CETA
Welche Bedeutung hat dies für die Rekommunalisierung? Nach [[http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/CETA/faqs.html BMWi FAQ]] finden aber sog. Sperrklinken- oder Ratchetklauseln im Bereich Daseinsvorsorge keine Anwendung. Rekommunalisierungen bleiben daher mit CETA möglich.
>>Sh. [[http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf CETA]], S. 122 ff (Chapter Seventeen); [[https://stm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160524_Nettesheim-CETA-Gutachten.pdf Nettesheim 2016]]>>
((1)) Schlussfolgerungen

Gelöscht:
((2)) Erreichung ökologischer Ziele und Gestaltung der Energiewende vor Ort
((2)) Verbesserung der lokalen Wertschöpfung und stärkere Einbindung der örtlichen Marktpartner
((2)) Nutzung des kommunalwirtschaftlichen (steuerlichen) Querverbundes zur Finanzierung wichtiger örtlicher Aufgaben
((2)) Verbesserung der Einnahmesituation der Kommune
((2)) Demokratisierung der Energieversorgung und stärkere Ausrichtung auf das Gemeinwohl (Public value)
Hier insb.
Verbesserte Kommunikation und Offenlegung der Strategie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern
Finanzielle Bürgerbeteiligung durch Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente (z.B. Klimasparbriefe, Errichtung von Bürgersolar- und -windenergieanlagen, Bürgerfonds und Einbindung von Bürgergenossenschaften in die Eigentümerstruktur)
Einbindung in Lokale Agenda 21
Verbesserung des kommunalpolitischen Einflusses in Aufsichtsgremien
Einnahmen aus örtlicher Energieversorgung kommen ganz überwiegend der eigenen Bürgerschaft zugute und fließen nicht ab in die Hände fremder Geldgeber ([[http://wupperinst.org/uploads/tx_wupperinst/Stadtwerke_Sondierungsstudie.pdf Berlo & Wagner 2013]], S. 28-29)
((2)) Schaffung und Sicherung guter Arbeitsplätze vor Ort
TE AG hat bestimmt die Arbeitsplätze geschafft. Die Zahl der Mitarbeiter ist um mehr als 200 gestiegen.
((2)) Wahrnehmung sozialer Verantwortung bei der Energieversorgung
((2)) Ausrichtung der örtlichen Energieversorgung auf Qualitätswettbewerb statt Preiswettbewerb und Ausweitung ökoeffizienter Energiedienstleistungen
((2)) Realisierung von Kunden- bzw. Bürgernähe und Nutzung komparativer Vorteile wie z.B. der ausgeprägten örtlichen Problemlösungskompetenz
((2)) Realisierung von Synergien mit anderen Sparten
Auch gegen die Klauseln zu Schiedsgerichtsbarkeit wird erhoben, dass sie Widerspruch in sich selbst sind. Privatpersonen sind keine Völkerrechtssubjekte und dürfen daher nicht gegen Staaten vorgehen. Die Expertengruppen stehen außerhalb der Rechtsordnung und damit wird - eigentlich nicht gewollter - Bundesstaat in den vertraglich vereinbarten Sachbereichen errichtet (Broß 2015, S. 21). Invesortenschutzklauseln verstoßen gegen allgemeine Rechtsgrundsätze einer rechtsstaatlich-demokratischen Rechtsordnung wie sie allen Vertragsstaaten und EU eigen ist (Broß 2015, S. 23). Dies folgt vor allem daraus, dass die ausländischen Unternehmer besser gestellt werden als die inländischen.
Welche Bedeutung hat dies für die Rekommunalisierung? Nach den Inforamtionen soll TTIP die Rekommunalisierung privatisierter Bereiche der Daseinsvorsorge unmöglich machen (sog. Standstill-Klausel - Die Standstill-Klausel besagt, dass nach einer Einigung der erreichte Status der Liberalisierung nicht mehr aufgehoben werden darf.). Nach [[http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/CETA/faqs.html BMWi FAQ]] finden aber sog. Sperrklinken- oder Ratchetklauseln im Bereich Daseinsvorsorge keine Anwendung. Rekommunalisierungen bleiben daher mit CETA möglich.
>>Sh. [[http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf CETA]], S. 122 ff (Chapter Seventeen); [[https://stm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160524_Nettesheim-CETA-Gutachten.pdf Nettesheim 2016]]
>>
Das[[http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ttip,did=729266.html BMWi]] hält dies nicht für zutreffend.
Die Kommunen erhalten pro Aktie 28,03 € Dividende ([[http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/wirtschaft/detail/-/specific/Thueringer-Kommunen-erhalten-83-Millionen-1169731411 Pressebericht]]).
Man kann sich fragen, ob wirklich ein örtlicher Einfluss auf die Energiversorgung gegeben ist.
Soll damit also die Rekommunalisierung in Thüringen ein abgearbeitetes Thema sein?
Nach den vergangenen drei Jahren ist zu prüfen, ob die vollzogene Erwerb gelungen war und ob tatsächlich eine Rekommunalisierung stattgefunden hat.
Monopol entstanden? Natürliches Monopol liegt vor, wenn eine leistung auf einem Markt nur unter Zusatzkosten von mehr als einem Unternehmen erbracht werden kann, so dass keine Wettbewerbssituation entsteht oder aufgrund Ihrer Ineffizienz keine Vorteile für die Nutzer bringt (Röhl 2015, S. 10).


Version [1106]

Bearbeitet am 2016-08-30 15:41:15 durch MarcinKrzymuski
Hinzugefügt:
Verbesserte Kommunikation und Offenlegung der Strategie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern

Gelöscht:
Verbesserte Kommunikation und Offenlegung der Stadtwerke-Strategie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern


Version [1105]

Bearbeitet am 2016-08-30 15:40:18 durch MarcinKrzymuski
Hinzugefügt:
((1)) Hintergrund - Rekommunalisierung in Thüringen
In Thüringen wurde im Mai 2013 die Thüringer Energie (vorher Tochter der E.ON) rekomunalisiert. Nun sie gehört zum Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET), Kommunaler Energie Beteiligungsgesellschaft (KEB) und Gesellschaft der kommunalen Strom-Aktionäre in Thüringen (insg. halten die drei Gesellschaften 84,8% Kapitals). 15,2 Prozent der Anteile gehören der Thüga. Damit ist der bundesweit größte kommunale Regionalversorger entstanden. Der Rekommunalisierungsprozess von TEAG gehört zu den größten Rekommunalisierungsbeispielen in den letzten Jahren. Damit stellt sich die Frage, ob die Rekommunalisierung in der Energiewirtschaft in diesem Bundesland noch zu diskutieren ist.
Dies ist zu bejahen, und zwar aus mind. drei Gründen. Zum einen ist es relevant, ob wir tatsächlich von einer Rekommunalisierung reden können. Ferner ist zu bewerten, ob die mit der Rekommunaalisierung verbundenen Hoffnungen und Überlegungen sich nach drei Jahren bestätigt haben. Letztlich ist noch zu behandelnd, wie die erfolgte Übergang von E.ON TE AG in Eigentum kommunaler Gesellschaften vor dem Hintergrund der CETA und TTIP zu bewerten sind.
((1)) Hat tatsächlich die Reckommunalisierung stattgefunden?
In der Literatur werden folgende Formen der Rekkunalisierung im Energiebereich genannt:
1) Rückübertragung von bereits privatisierten ehemals öffentlichen Einrichtungen,
1) Errichtung neuer Stadtwerke,
1) Vergabe von Wegenutzungsverträgen nach {{du przepis="§ 46 EnWG"}} an kommunale Verteilernetzbetreiber bzw.
1) interkommunale Zusammenarbeit (Röhl 2015, S. 5)
Im Falle von TEAG kan mann sich fragen, ob tatsächlich eine Rekommunalisierung erfolgte, da nicht eine Kommune an dem neuen Rechtssubjekt teilnimmt, sondern mehrere. Die Kommunen sind daher an der TEAG nicht direkt, sondern durch ihre eigenen Beteiligungsgesellschaften vertreten. Korrekter sollte dann von einer Mischform von Nr. 1 und Nr. 4 gesprochen werden.
((1)) Ziele der Rekommunalisierung
Für Rekommunalisierung durch die Übernahme von E.ON TE AG in kommunales Eigentum wurden folgende Argumente erhoben:
Dagegen wurde noch bemängelt:
- die Übernahme der Thüringer Energie durch die Kommunen sei nicht ausreichend transparent,
- die Rolle der beteiligten Kreditinstitute unklar,
- die Rolle der Thüga nicht klar (Sonderdividende für Beratungsleistungen etc. zugestanden),
- einzelne Gebietskörperschaften (Schmiedefeld) dagegen.
In der Fachliteratur wurden 10 Ziele der Rekommunalisierung ausarbeitet ([[http://wupperinst.org/uploads/tx_wupperinst/Stadtwerke_Sondierungsstudie.pdf Berlo & Wagner 2013]], S. 21). Dazu gehören:
((2)) Erreichung ökologischer Ziele und Gestaltung der Energiewende vor Ort
((2)) Verbesserung der lokalen Wertschöpfung und stärkere Einbindung der örtlichen Marktpartner
((2)) Nutzung des kommunalwirtschaftlichen (steuerlichen) Querverbundes zur Finanzierung wichtiger örtlicher Aufgaben
((2)) Verbesserung der Einnahmesituation der Kommune
((2)) Demokratisierung der Energieversorgung und stärkere Ausrichtung auf das Gemeinwohl (Public value)
Hier insb.
Verbesserte Kommunikation und Offenlegung der Stadtwerke-Strategie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern
Finanzielle Bürgerbeteiligung durch Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente (z.B. Klimasparbriefe, Errichtung von Bürgersolar- und -windenergieanlagen, Bürgerfonds und Einbindung von Bürgergenossenschaften in die Eigentümerstruktur)
Einbindung in Lokale Agenda 21
Verbesserung des kommunalpolitischen Einflusses in Aufsichtsgremien
Einnahmen aus örtlicher Energieversorgung kommen ganz überwiegend der eigenen Bürgerschaft zugute und fließen nicht ab in die Hände fremder Geldgeber ([[http://wupperinst.org/uploads/tx_wupperinst/Stadtwerke_Sondierungsstudie.pdf Berlo & Wagner 2013]], S. 28-29)
((2)) Schaffung und Sicherung guter Arbeitsplätze vor Ort
TE AG hat bestimmt die Arbeitsplätze geschafft. Die Zahl der Mitarbeiter ist um mehr als 200 gestiegen.
((2)) Wahrnehmung sozialer Verantwortung bei der Energieversorgung
((2)) Ausrichtung der örtlichen Energieversorgung auf Qualitätswettbewerb statt Preiswettbewerb und Ausweitung ökoeffizienter Energiedienstleistungen
((2)) Realisierung von Kunden- bzw. Bürgernähe und Nutzung komparativer Vorteile wie z.B. der ausgeprägten örtlichen Problemlösungskompetenz
((2)) Realisierung von Synergien mit anderen Sparten
((1)) Rekommunalisierung und TTIP/CETA
Ziel von Abkommen: Schaffung eines Binnenmarktes mit institutionellen Strukturen (Broß 2015, S. 10).
Gegen TTIP und [[http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf CETA]] wird erhoben, dass keine Rechtsgrundlage für den Beitritt zu einem solchen Binnenmarkt im GG vorhanden ist. Es ist auch keine gute Erfahrung mit bisherigen Abkommen (NAFTA) nachweisbar, insb. wurden keine Arbeitsplätze geschaffen, obwohl davon die Rede war. Im gegenteil, die Lage wurde verschlechtert.
Auch gegen die Klauseln zu Schiedsgerichtsbarkeit wird erhoben, dass sie Widerspruch in sich selbst sind. Privatpersonen sind keine Völkerrechtssubjekte und dürfen daher nicht gegen Staaten vorgehen. Die Expertengruppen stehen außerhalb der Rechtsordnung und damit wird - eigentlich nicht gewollter - Bundesstaat in den vertraglich vereinbarten Sachbereichen errichtet (Broß 2015, S. 21). Invesortenschutzklauseln verstoßen gegen allgemeine Rechtsgrundsätze einer rechtsstaatlich-demokratischen Rechtsordnung wie sie allen Vertragsstaaten und EU eigen ist (Broß 2015, S. 23). Dies folgt vor allem daraus, dass die ausländischen Unternehmer besser gestellt werden als die inländischen.
Welche Bedeutung hat dies für die Rekommunalisierung? Nach den Inforamtionen soll TTIP die Rekommunalisierung privatisierter Bereiche der Daseinsvorsorge unmöglich machen (sog. Standstill-Klausel - Die Standstill-Klausel besagt, dass nach einer Einigung der erreichte Status der Liberalisierung nicht mehr aufgehoben werden darf.). Nach [[http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/CETA/faqs.html BMWi FAQ]] finden aber sog. Sperrklinken- oder Ratchetklauseln im Bereich Daseinsvorsorge keine Anwendung. Rekommunalisierungen bleiben daher mit CETA möglich.
>>Sh. [[http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf CETA]], S. 122 ff (Chapter Seventeen); [[https://stm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160524_Nettesheim-CETA-Gutachten.pdf Nettesheim 2016]]
>>
Das[[http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ttip,did=729266.html BMWi]] hält dies nicht für zutreffend.
Minister Gabriel erklärt aber TTIP für tot [[http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/gabriel-wirbt-fuer-kleines-ceta-und-erklaert-grosses-ttip-fuer-tot_id_5869427.html FOCUS Online]].
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Die Kommunen erhalten pro Aktie 28,03 € Dividende ([[http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/wirtschaft/detail/-/specific/Thueringer-Kommunen-erhalten-83-Millionen-1169731411 Pressebericht]]).
Man kann sich fragen, ob wirklich ein örtlicher Einfluss auf die Energiversorgung gegeben ist.
Soll damit also die Rekommunalisierung in Thüringen ein abgearbeitetes Thema sein?
Nach den vergangenen drei Jahren ist zu prüfen, ob die vollzogene Erwerb gelungen war und ob tatsächlich eine Rekommunalisierung stattgefunden hat.
Monopol entstanden? Natürliches Monopol liegt vor, wenn eine leistung auf einem Markt nur unter Zusatzkosten von mehr als einem Unternehmen erbracht werden kann, so dass keine Wettbewerbssituation entsteht oder aufgrund Ihrer Ineffizienz keine Vorteile für die Nutzer bringt (Röhl 2015, S. 10).
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**Literatur**:
Brück von Oertzen/Kreggenfeld: Die Novelle des {{du przepis="§ 46 EnWG"}} im Spannungsfeld des Vergaberechts, [[https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits%2fewerk%2f2016%2fcont%2fewerk.2016.12.1.htm EWeRK 2016, 12]];
Hofmann/Zimmermann: Rechtsrahmen für die Vergabe von Wegenutzungsverträgen im Energiebereich nach der neuen Konzessionsvergaberichtlinie, [[https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits%2fnzbau%2f2016%2fcont%2fnzbau.2016.71.1.htm NZBau 2016, 71]];

Gelöscht:
((1)) Hintergrund für die Problemaufstellung
Rekommunalisierungstrends in Deutschland als Abkehr von der Privatisierung
((1)) Allgemeine Rechtsfragen auf unionaler und nationalrechtlicher Ebene
Wettberwerbsgrundsatz und Rekommunalisierung
Vergaberecht und in house-Verfahren
Selbtsverwaltungsgrundsatz und Gemeindewirtschaftsrecht
((1)) Insbesondere: Rekommunalisierung und Energierecht
Welche Möglichkeiten bietet das Energierecht an? Entflechtungsvorschriften (§§ 6 ff. EnWG) und Konzessionsrecht ({{du przepis="§ 46 EnWG"}} spielen hier eine bedeutende Rolle.
((1))


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Die älteste bekannte Version dieser Seite wurde am 2016-06-04 23:19:39 von MarcinKrzymuski bearbeitet.
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