usługi prawne, ochrona danych, bezpieczne systemy informatyczne

Version [888]

Dies ist eine alte Version von GrenzüberschreitenderRettungsdienst erstellt von MarcinKrzymuski am 2016-07-14 22:52:58.

 

Grenzüberschreitender Rettungsdienst



A. Nationaler Rechtsrahmen
Die Rettungsdienste sind nach wie vor in Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die EU ist zwar in beschränktem Maß für den Katastrophenschutz zuständig

1. Deutschland
In Brandenburg und Sachsen sind Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes die Landkreise und kreisfreien Städte(§ 4 Abs. 1 BbgRettG) bzw. Rettungszweckverbände (§ 3 Abs. 1 SächsRettDG).



CategoryEVTZPraxis
Auf dieser Seite sind keine Kommentare vorhanden
Valid XHTML  |  Valid CSS  |  Powered by WikkaWiki