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Preisanpassungen in Energielieferverträgen aktuell

Stand 2016 - ein Überblick


Der letzte Paukenschlag in der Gestaltung von Energielieferverträgen und insbesondere der Regelungen über Preisanpassungen fand aus unserer Sicht im Jahre 2014, als die deutschen und europäischen Gerichte die gängige und bis dahin als rechtssicher betrachtete Praxis der Anlehnung der allgemeinen Geschäftsbedingungen an die Grundversorgungsverordnungen gekippt hatten. Es stellte sich plötzlich heraus, dass ein Verweis auf eine Verordnung der Bundesregierung gar nicht rechtmäßig ist. Letztlich war klar, dass die Verordnungen überarbeitet werden mussten, weil sie gegen europäisches Verbraucherrecht verstießen.

Seitdem ist etwas Zeit vergangenen und große Wendungen in der Rechtsprechung waren eher nicht zu erwarten. Dennoch kommt es immer wieder zum Streit darüber, ob und nach welchen Regeln Preisanpassungen in laufenden Energielieferverträgen möglich sind.

Aber nun etwas geordnet und der Reihe nach.

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