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Version [1493]

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Messstellenbetrieb

oder Digitalisierung der Energiewende


A. Regelungssystematik ab 2016
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende wurden die Regelungen über den Betrieb von Energiemessstellen in einem Gesetz zusammengefasst [1]. Damit wird die Thematik der Verbrauchsmessung und der intelligenten Zähler insgesamt neu geordnet.

B. Wichtigste inhaltliche Änderungen
Neben einer redaktionellen Änderung führt die Neuregelung zu einigen auch inhaltlichen Veränderungen.

1. Neue Marktordnung
Die verschiedenen Aufgaben im Hinblick auf das Messwesen, d. h.
  • Betrieb der Messeinrichtung (Messstellenbetrieb),
  • die Messung selbst,
  • Administration der Datenschnittstelle
werden nicht auf verschiedene Rechtssubjekte aufgeteilt (wie es noch die Regelung im EnWG im Hinblick auf die Messung vorsah), sondern dem sog. grundzuständigen oder dem Dritten Messstellenbetreiber zugewiesen. Die freie Wahl des Messdienstleisters bezieht sich nun also nur auf eine, all die oben genannten Aufgaben umfassende Tätigkeit.

Was auf der Grundlage der Neuregelung deutlich bleibt, ist die Trennung der Aufgaben des Messstellenbetreibers und des Netzbetreibers, auch wenn in der Praxis zunächst meist Netzbetreiber auch Messstellenbetreiber bleiben werden.

2. Entgelte für Messstellenbetrieb




C. Weiterführende Literatur
Mehr zum Thema finden Sie in folgenden Aufsätzen:





[1] Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen, kurz MsbG.




CategoryEnergierecht
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