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Entsendeformular A1

Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige


Das Formular A1 wird in Deutschland gemäß der EU-Verordnung Nr. 883/04 und der EU-Verordnung Nr. 987/09 auf Antrag von der Krankenkasse ausgestellt. Es bestätigt, in welchem Sozialversicherungssystem der EU-Arbeitnehmer versichert ist und bescheinigt, dass es nicht notwendig ist, Beiträge in einem anderen europäischen Land zu zahlen.


Das Entsendeformular A1 können Sie bereits hier herunterladen.


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