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Konfliktfelder und Rechtsfragen in der energierechtlichen Beratung

ein Überblick über aktuelle Rechtsfragen


A. Nicht berücksichtigte Themen
Vergaberecht wird hier nicht berücksichtigt, aber bei Bedarf stehen wir auch zu diesem Thema zur Verfügung.

B. Konzessionsverfahren
(Kommunen / Versorgungsunternehmen)




C. § 315 BGB




D. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem EEG




E.




F. Vertrags- und sonstige Gestaltung im Energierecht




G. Energierecht in der aktuellen Rechtsprechung
Folgende Fälle aus der Rechtsprechung haben in den letzten Monaten die Beratungspraxis in der Energiewirtschaft bestimmt:
1. EEG und KWKG
- BGH: Keine Stromabnahmepflicht nach EEG während erforderlicher Reparaturarbeiten am Netz, IR 2016, 157
  • LG Hamburg: EEG-Umlagepflicht bei vermeintlicher Nutzenergielieferung, IR 2016, 89
  • LG Heidelberg: Zu den Voraussetzungen, anhand derer die für eine Eigenerzeugung nach EEG erforderliche Stellung als Erzeuger des Stroms ermittelt wird, IR 2016, 91
  • H. Faßbender/P. Weiss: Deckelung der KWK-Umlage für privilegierte Letztverbraucher nach dem KWKG 2016, IR 2016, 50 ff.


2. Energielieferverträge
Die Gestaltung von Klauseln in Energielieferverträgen sowie ihre Änderungen beschäftigen immer wieder die Gerichte. Deshalb können Rechtsfragen dieser Verträge in einem Überblick nicht fehlen:
  • BGH: Zur Notwendigkeit eines Hinweises auf das Sonderkündigungsrecht des Kunden bei Preisanpassungen in der Grundversorgung, IR 2016, 130
  • BGH: Zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträge für Sondervertragskunden, IR 2016, 108
  • BGH: Grenzen des Sonderkündigungsrechts aus § 41 III 2 EnWG und Anforderungen an Vertragsänderungsklauseln mit Genehmigungsfiktion, IR 2016, 85

3. Konzessionsverfahren
- OLG Celle: Zur Gestaltung eines rechtssicheren Konzessionierungsverfahrens, IR 2016, 132
  • LG München I, OLG München: Zu materiellen und verfahrensbezogenen Anforderungen an Konzessionsverfahren und deren Überprüfung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, IR 2016, 133
  • LG Stuttgart: Feststellung der Nichtigkeit eines Gaskonzessionsvertrages, IR 2016, 135
  • OVG Lüneburg: Rechtsweg für den Anspruch auf Akteneinsicht in Konzessionsverfahren nach § 46 EnWG, IR 2016, 136
  • OLG Düsseldorf: Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG im Rahmen von Konzes- sionierungsverfahren, IR 2016, 88
  • OLG Stuttgart: Wiederholung eines Konzessionsverfahrens, IR 2016, 62
  • LG Köln: Konzessionierungsverfahren nach § 46 II–IV EnWG, IR 2016, 64
  • LG München: Präklusion von Einwänden gegen Konzessionsvergabe, IR 2016, 66

4. Kommunalunternehmen und ihre Spezifika
Kommunale Unternehmen sind strengeren rechtlichen Regeln unterworfen (Kommunalrecht, Wettbewerbsrecht) als gewöhnliche, private Marktteilnehmer. Die Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen - auch durch ihre Beteiligungen an Gesellschaften - beschäftigen immer wieder Gerichte. Hier aktuelle Beispiele:
  • VG Köln: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von öffentlich-rechtlich beherrschten Unternehmen, IR 2016, 138
  • J.-K. Stolze/F. Dietl: Wettbewerbsrechtliche Möglichkeiten für Kommunen bei der Unterstützung kommunaler Unternehmen, IR 2016, 98 ff.
  • E. Ahnis/M. Brunz: Zur Frage der Weisungs-(un-)abhängigkeit von Aufsichtsratsmit- gliedern in einer kommunalen GmbH, IR 2016, 4

5. Streitigkeiten mit Netzbetreibern
- BNetzA: Keine Verweigerung der Inbetriebsetzung eines Netzanschlusses aufgrund von Netzbetreiber-TAB bei Verstoß gegen höherrangiges Recht, IR 2016, 139
  • AG Hamburg-Harburg: Zur Änderung von Preisgleitklauseln in laufenden Fernwärmeversorgungsverträgen, IR 2016, 141

6. Regulierung
Im Verhältnis zwischen Energieversorgungsunternehmen (insb. Netzbetreibern) und der Regulierungsbehörde entstehen immer wieder Streitigkeiten über die Auslegung von Regelungen des Energierechts:
  • OLG Düsseldorf: Zur Geltung einer Festlegung gegenüber Netzbetreibern, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht der Zuständigkeit der BNetzA unterteilen, IR 2016, 10
  • OLG Düsseldorf: Zur Teilaufhebbarkeit einer EOG-Festlegung und zur Anerkennung von Personalzusatzkosten aus Arbeitnehmerüberlassung als dauerhaft nicht beein- flussbare Kostenanteile, IR 2016, 11

7. Steuern
Immer wieder sind steuerliche Fragen auch in der Energiewirtschaft streitig. Dies verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass zwei Verbrauchssteuern - dabei eine der ertragreichsten - speziell in der Energiewirtschaft anfallen (Stromsteuer und Energiesteuer):
  • BFH: Keine Stromsteuer für Verlustmengen im Betriebsnetz eines Versorgers, IR 2016, 112


CategoryEnergierecht
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